Aufhebung des Haftbefehls wegen versuchten Mordes
Am Freitag, dem 21. Juni 2024, wurde Benni aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde durch das Landgericht Leipzig aufgehoben.
Zuvor wurde am 11. Juni 2024 durch die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen Benni erhoben. Im vergangen Juni 2023 soll er im Kontext der Proteste zum Tag X um die Urteilsverkündung des Antifa Ost Prozesses zwei Brandsätze auf geschlossene Polizeieinheiten geworfen haben. Seit Januar diesen Jahres befand er sich deswegen in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem zweifachen versuchten Mord vor. Parallel zur Anklageerhebung wurden seine Haftbedingungen massiv verschärft.
Nach dieser 180 Grad Wende von den verschärften Haftbedingungen nach Paragraph 119 und der Anklage wegen eines Tötungsdeliktes hin zur Aufhebung des Haftbefehls befindet sich Benni nun in Freiheit. Nach fast sechs Monaten Haft konnte sein Umfeld ihn außerhalb des Gefängnisses in Empfang nehmen. Wir und zahlreiche andere sind voller Freude darüber, unseren Gefährten, Freund und Mitstreiter endlich wieder außerhalb der Knast- und Gerichtsmauern zu sehen, seine Stimme nicht nur am Telefon zu hören oder zeitversetzt seine Gedanken und Überlegungen in Briefen lesen zu können.
Das Landgericht folgte mit der Aufhebung des Haftbefehls offensichtlich nicht der Linie der Staatsanwaltschaft. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklageschrift steht noch aus.
Wir stehen weiterhin fest an der Seite unseres Gefährten und werden ihn bei dem anstehenden Prozess unterstützen.
Für uns steht das massive staatliche Vorgehen gegen Benni bis zum Zeitpunkt der Anklageerhebung sinnbildlich für die Repressionswelle der letzten Jahre, welche sich gegen große Teile der Linken Bewegung in Leipzig und darüber hinaus richtet.
Unsere Solidarität gilt auch den vielen weiteren Betroffenen staatlicher Verfolgung im Zusammenhang mit den Protesten, die nach der Urteilsverkündung im Antifa Ost Verfahren stattfanden.
Haltet euch auf dem laufenden und organisiert weiter Solidarität, für Benni und alle die noch in den Knästen sitzen!
Free Them All – Bis alle Knäste leer sind!
Liebe und Kraft an alle Untergetauchten und Gefangenen, auf dass auch ihr bald wieder unter euren Lieben sein könnt.
Anklageerhebung wegen versuchten Mordes und verschärfte Haftbedingungen
Am 11. Juni 2024 wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen Benni erhoben. Im vergangen Juni 2023 soll Benni im Kontext der Proteste zum Tag um die Urteilsverkündung des Antifa Ost Prozesses zwei Brandsätze auf geschlossene Polizeieinheiten geworfen haben. Seit Januar diesen Jahres sitzt er deswegen in U-Haft, nachdem er sich selbst gestellt hat. Nun wurde die Anklageschrift ans Schwurgericht des Landgericht Leipzig geschickt und somit der öffentliche Prozess eingeleitet. Konkret wird ihm zweifacher versuchter Mord und 18 fache gemeinschaftlich begangene Körperverletzung sowie weitere Delikte vorgeworfen.
Wir verurteilen die Überzogenheit der Anklage. Es wurden wohl seitens der Staatsanwaltschaft keine Mühen gescheut und einiges an Fantasie und Unverfrorenheit aufgeboten, um diese weitreichende Anklage auf die Beine zu stellen. Mit dem hanebüchenen Vorwurf des versuchten Mordes suggeriert die Staatsanwaltschaft, es habe unter den Protestierenden am sogenannten Tag X die Bereitschaft gegeben zu töten. Wir weisen eine derartige Verunglimpfung unseres Protestes zurück. Im Unterschied zu der Staatsanwaltschaft unterstellten Polizei gehört das Töten von Menschen nicht zur Agenda der linken Bewegung in Deutschland.
Zeitgleich wurden seine Haftbedingungen durch das Landgericht massiv verschärft. Unter anderem wird nun der Postverkehr überwacht und Besuche werden erschwert. Es muss davon ausgegangen werden dass sämtliche Korrespondenz an und von Benni durch den Staat mitgelesen wird.
Wir verurteilen diese Entscheidung ebenso und sehen darin einen persönlichen Racheakt der Justiz gegen Benni, an dem in diesem Prozess stellvertretend für die linke Bewegung ein Exempel statuiert werden soll. Mit dem reinen Interesse an Strafverfolgung ist die unbegründete Verschärfung nicht erklärbar, die polizeilichen Ermittlungen sind mit dem Erscheinen der Anklageschrift offensichtlich beendet und können so nicht als Begründung dienen. Die Behörden zeigen, durch die auf maßlose Überwachung und Isolierung abzielenden Maßnahmen, einmal mehr ihren repressiven Charakter und schaden so Benni sowie seinem gesamten Umfeld.
Während Neonazi-Gruppierungen und rechtsextreme Netzwerke in Deutschland gerade im Wahljahr 2024 zunehmend an Einfluss gewinnen, werden Antifaschist*innen wie Benni in der Haft ihrer fundamentalen Grundrechte beraubt. Aktuell droht der deutsche Staat Maja und weiteren Antifaschist*innen sogar mit der Auslieferung an Ungarn – einem Staat in dem die Haftbedingungen vernichtend sind und selbst aus Sicht der EU Kommission als menschenunwürdig und nicht hinnehmbar beschrieben werden. Deutsche Behörden scheinen bemüht zu sein, Antifaschist*innen zum Schweigen zu bringen und zu kriminalisieren.
Wir sehen in der absurden Anklage, mit dem Vorwurf des versuchten Mordes sowie den Haftverschärfungen gegen Benni, eine weitere Eskalationsstufe der staatlichen Repression in Leipzig. Bereits seit einigen Jahren führen die Behörden einen regelrechten Feldzug gegen die linke Bewegung durch.
Bullen, Gerichte und Justiz wollen nur eines: uns klein machen, uns spalten und uns brechen. Der kommende Prozess könnte die Latte für zukünftige zugeschriebene militante Aktionen setzen und hätte somit Auswirkungen auf jede*n einzelne*n von uns. Lassen wir nicht zu, dass diese Rechnung aufgeht. Wir rufen euch auf, weiter solidarisch mit Benni zu sein und ihn zu unterstützen. Schreibt Briefe und macht/beteiligt euch an Soliaktionen.
Ihr erreicht uns unter: free_benni@riseup.net (pgp Schlüssel auf Anfrage).
Freedom will blossom from the ashes of the prisons!
Prozessbericht 24.04.2024
Der zweite Verhandlungstermin findet diesmal in einem kleineren Sitzungssaal statt, dieser fasst um die 25 Personen und ist über-voll besetzt. Um 13 Uhr wird Benni in Handschellen und unter stehendem Applaus durch eine Seitentür in den Saal geführt. Fünf Minuten später kommen der Richter und die Schöffen. Gleich zu Beginn kündigt der Richter an, dass es zu einem weiteren Prozesstermin kommen wird. Der Grund hierfür ist, dass auf Antrag der Verteidigung Zeugen aus der Versammlungsbehörde geladen werden sollen. Zunächst werden, dem Antrag der Verteidigung folgend, Fotos und Videos (TAG24, Flickr https://www.flickr.com/photos/tobimori/51862925322/in/photostream/, StreetnewsLe https://www.youtube.com/watch?v=Q0VbwXOgUCo ) der Demo in Augenschein genommen. Nachdem dem Richter auffällt, dass die Öffentlichkeit die Videos und Bilder auf dem von ihr abgewandten Bildschirm nicht sehen kann, erlaubt er, nach erfolgloser Umjustierung des Bildschirms, dem Publikum sich hinter die Staatsanwaltschaft zu begeben.
Der Verteidiger Mucha verliest im Anschluss ein Statement zu den Bildern und Videos: Es gehe aus dem Bild- und Videomaterial hervor, dass eine eindeutige Identifizierung anhand der Beschreibung der tatverdächtigen Person nicht möglich sei, da diese auf eine Vielzahl der Versammlungsteilnehmenden zutrifft.
Des weiteren stellt er einen Antrag auf Verlesung der Zeugenaussage des Tabo Lemke, in der dieser beschreibt, wo er die Tatverdächtige Person im Verlauf der Demo gesehen haben will. In Verbindung damit sollen vier Screenshots aus dem Video und zur Lokalisierung ein Google Maps Ausschnitt in Augenschein genommen werden. Hierauf sei eine Person zu sehen, auf die alle genannten Merkmale zutreffen, die aber nicht die von Lemke vermeintlich beobachtete Person sein könne. Dies sei so, da die auf dem Video zu sehende Person sich woanders auf der Demo aufhalte, als von Lemke beschrieben. Eine eindeutige Identifizierung anhand der genannten Merkmale sei nicht möglich. Die Screenshots wurden von dem Gericht in Augenschein genommen, die Zeugenaussage von Lemke nochmals vom Richter verlesen.
Daraufhin zieht sich das Gericht zur Festsetzung des Folgetermins zurück.
Benni ´darf´ im Saal sitzen bleiben und es kommt zu einem lockeren Plausch über Fifa-Turniere, Knastessen und die knasteigene Volleyballmannschaft.
Als Folgetermin wird der 13.05.2024, 8 Uhr morgens festgelegt.
Benni wird an den Justizbeamten gekettet und verlässt unter Applaus und ´Free Benni!´ Rufen den Saal.
Der Folgetermin am 13.05.2024 fällt kurzfristig aus, da der Richter verhindert ist.
Da es keinen zeitnahen Folgetermin gibt, platzt der Prozess vorerst!
Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 25.04.24
Am Donnerstag, dem 25.04. um 13 Uhr findet am Landgericht in Leipzig ein weiterer Prozesstag gegen Bennni statt. Es wird ihm vorgeworfen sich auf einer antifaschistischen Demonstration vermummt zu haben. In der ersten Instanz erfolgte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe, nach dem eingelegte Widerspruch wird nun im Berufungsverfahren neu verhandelt. Der erste Prozesstag fand am 09.04. statt. Der Prozessbericht befindet sich auf unserem Blog.
Benni sitzt seit dem 05. Januar in Untersuchungshaft in der JVA Leinestraße, weil er im Zuge der Tag X Demonstrationen im Juni ’23 einen Brandsatz auf das USK Dachau geworfen haben soll.
Um mit den negativen Folgen von Repression und Einschüchterung umzugehen braucht es Solidarität und Unterstützung. Da Benni im Knast weitgehend isoliert ist wollen wir die Gelegenheit im Gericht nutzen um anwesend zu sein. Wir gehen davon aus, dass wir wieder in einem großen Saal sein werden, in welchen wir alle reinpassen werden. Ausweise wurden beim ersten Verhandlungstag nicht kontrolliert.
Hardfacts
Was: Prozessbegleitung/ Prozessbeobachtung
Wann: 25.04., 13 Uhr
Wo: Landgericht Leipzig, Saal wird ausgeschrieben sein
Prozessbericht 09.04.2024
In der ersten Instanz wurde Benni aufgrund eines Verstoßes gegen § 28 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersG (Vermummung) in Zusammenhang einer Demo gegen Repression in Connewitz schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 20€ verurteilt. Hiergegen ging die Verteidigung in Berufung.
Prozessbericht 09.04.2022 Landgericht Verstoß gegen § 28 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersG (Vermummung)
Der Berufungsprozess wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gegen den Angeklagten Benni findet wegen einer Raumänderung aufgrund der hohen Besucher:innenzahl im größten Saal des Landgerichts statt. In diesem ist Platz für über 100 Personen, von dem die Hälfte von solidarischen Leuten besetzt wird. Dem Augenschein nach ist ansonsten nur ein Journalist (dem Aufkleber auf seinem Laptop nach von der BILD-Zeitung) und für kurze Zeit ein Fotojournalist anwesend.
Als Benni von zwei Justizbeamten in Handschellen reingeführt wird, stehen die Zuschauenden auf, applaudieren und skandieren “Free Benni!”. Mit fünf Minuten Verspätung kommt der Richter mit zwei Schöffen in den Saal, nur drei Leute stehen auf.
In fast jeder Pause wird Benni wieder in Handschellen abgeführt und bei jedem folgendem Hereinkommen gibt es stehenden Applaus.
Zu Beginn stellte Benni selbst einen Antrag auf zusätzlichen Rechtsbeistand durch eine namentlich genannte und anwesende Person, die sein besonderes Vertrauen genießt. Die Staatsanwältin hat zwar keine rechtlichen Einwände, vermutet aber in dem Antrag eine Verzögerungstaktik und schlägt vor, dass sich die Person als emotionalen Beistand ja in die erste Reihe setzen könne. Der Richter entscheidet nach einer fast halbstündigen Pause über den Antrag und lehnt diesen zunächst ab. Der Verteidiger erklärte daraufhin, dass dieser nicht den Prozess verzögern werde, da keine Akteneinsicht beantragt und eine sachliche Verteidigung geführt werden solle. Der Richter ließ nun den zusätzlichen Rechtsbeistand zu, nachdem er sich von diesem zusichern ließ, dass er keine langen politischen Beiträge abgeben, den Prozess nicht verschleppen oder ins lächerliche ziehen werde. Es solle, so der Richter, nicht wie bei Barbara Salesch werden.
Daraufhin beginnt der Richter mit der Verlesung des Verfahrensstandes.
In der ersten Instanz wurde Benni aufgrund eines Verstoßes gegen § 28 Abs. 2 Nr. 2 sächsVersammlG (Vermummung) in Zusammenhang einer Demo gegen Repression in Connewitz schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 20€ verurteilt . Hiergegen ging die Verteidigung in Berufung.
Es folgt die Befragung zu den persönlichen Verhältnissen in der Benni unter anderem erklärt, dass er seit seiner Inhaftierung viel Unterstützung (u.a. in Form von Briefen) durch seine Familie und Freund:innen bekommt.
Die Beweisführung beginnt mit der Befragung des ersten Zeugen, dem Polizeibeamten Lemke, der an jenem Abend als ziviler Tatbeobachter (Tabo) im Einsatz war und Benni beobachtet und identifiziert haben will.
Zunächst regt Verteidiger Mucha an, den Zeugen bzgl. seine Aussageverweigerungsrechts gemäß §55 StPO zu belehren. Er befürchtet, der Zeuge könnte sich mit Aussagen – die er schon in der ersten Verhandlung getätigt hat – dass er selbst vermummt gewesen sei – selbst belasten. Ein gelungener Seitenhieb auf die nicht ganz rechtstaats-konforme Rolle von Tabos.
Lemke erschien wie gewohnt in kompletter Maskerade mit Perücke, angeklebtem Bart, Fake-Brille usw.
In der Zeugenbefragung durch den Richter erzählt Lemke, wie er den Angeklagten während der Demo am 04.02.2022 beobachtet hätte. Er sei in zivil, szenetypisch gekleidet zusammen mit seinem Kollegen Bachmann in der Demo, die am Herderpark los ging, dabei gewesen. Es habe viele vermummte Menschen gegeben und es sei Pyrotechnik gezündet worden. Ihm sei dann der Angeklagt durch das zünden von Pyrotechnik aufgefallen und da er weiße oder helle Handschuhe getragen habe. Er habe ihn daraufhin die restliche Zeit pausenlos im Auge behalten. Der Angeklagte sei mit einer Sturmhaube vermummt gewesen und hätte einen Böller in Richtung der Cops geworfen. Er hätte den Angeklagten, den er an seinen hellen Handschuhe, einem weißen Schlüsselband und einem Rucksack unter der Jacke wieder erkennen konnte, und zwei weitere Personen bis nach dem Ende der Demo beobachtet. Der Angeklagt habe sich dann im Herderpark umgezogen, seine Vermummung abgelegt, sich ein Kappi und eine weiße FFP2-Maske aufgesetzt und sei zum Späti gegangen. Im Park habe Lemke sich auf 2m Entfernung genähert und sein Gesicht gut sehen können.
Seine Beobachtung, während der Demo, hätte etwa eine Stunde gedauert. Tatsächlich sind zwischen Start der Demo und der polizeilichen Maßnahme nur 36 Minuten vergangen.
Er hätte seine Kollegen informiert und den Angeklagten beschrieben, so dass diese ihn kurze Zeit später einer ID-Feststellung und Durchsuchung unterziehen konnten.
Dann folgte die Befragung durch die Verteidigung, die aber zuerst vom Angeklagten Benni, selbst durchgeführt wurde.
Lemke sei kurz vor dem Loslaufen der Demo dazugestoßen, er sei szenetypisch gekleidet gewesen und wisse nicht mehr ob er auch vermummt gewesen sei. Auf die Fragen wie viele weitere Zivilbeamte sich in der Demo befanden und wo sich diese aufgehalten haben dürfe er nicht antworten. Plötzlich duzte Lemke den Angeklagten beim Beantworten einer Frage, woraufhin Verteidiger Mucha ihn unterbrach und darauf hinwies seinen Mandanten nicht duzen zu dürfen und dies zu unterlassen. Als Lemke den Angeklagten kurz darauf wieder duzte, unterbrach ihn Mucha erneut und beantragte zu Protokoll nehmen zu lassen, dass der Zeuge seinen Mandant wiederholt geduzt hat und er dies unterlassen solle da es respektlos ist. Lemke versuchte sich daraufhin zu rechtfertigen und behauptete, es passiere ihm aus Versehen, weil er sich mit dem Angeklagten auf Augenhöhe fühle…
In der weiteren Befragung durch den Angeklagten wurde nach Anlass und Entscheidungen der zivilen Tatbeobachtung gefragt. Lemke antwortete, er wurde dort eingesetzt, da es zu einer Versammlung kam. Er dürfe in eine Demo eindringen dürfe, sobald strafrechtlich relevante Taten begangen werden. Dies habe vorgelegen, da sich Teilnehmende der Demonstration vermummt haben. Wen er dann genauer beobachte und verfolge läge ‘in erster Instanz’ bei ihm. Er würde sich nicht selbst an Straftaten oder einer Stimmung die solche begünstige beteiligen. Die Frage, ob er manchmal Sorge hätte eine Person fälschlicherweise zu identifizieren, wurde von der Staatsanwältin beanstandet, vom Richter aber zugelassen. Lemke antwortet, sehr von sich selbst überzeugt, wenn er die Tatverdächtige Person nicht sicher identifizieren könnte, würde es nicht zu einem Zugriff kommen.
Darauf übernahm Verteidiger Mucha die Befragung. Er fragte, ob denn schon Verfahren eingestellt wurden oder es Freisprüche gegeben habe. Hier musste Lemke einräumen, es seien sicherlich auch schon Tatverdächtige freigesprochen worden, die er einem Zugriff zugeführt habe. Auf die Frage, wie genau das Melden eines Tatverdächtigen bei den Polizeikollegen ablaufe, dürfe er nicht antworten. Nach der Demo hätte sich eine unbestimmte Anzahl von Menschen (in seinem Sachstandbericht schrieb er 30 – 40 Personen) im Park aufgehalten die mehr oder weniger dunkel gekleidet gewesen seien. Er wisse nicht mehr, ob er die weißen Handschuhe des Tatverdächtigen später, nach dem Umziehen, nochmal an ihm gesehen hätte.
Er wisse außerdem nicht, ob und wie viele weitere Tatbeobachter:innen das Tatgeschehen beobachtet hätten, ob der Einsatz später ausgewertet wurde und wer bei einer solchen Auswertung dabei gewesen sein kann. Auf Nachfrage bestätigte er, dass es mehrere Tatbeobachter:innen in der Nähe gab. Er sagte, es könnte mehrere Tatbeobachter:innen geben, die den gleichen Sachverhalt beobachtet haben könnten. Der:Die Tabo, welche:r am meisten zur Sache sagen könne, erstellt den Sachstandbericht.
Er dürfe keine Namen von anderen zivilen Tatbeobachter:innen angeben, wisse diese aber auch nicht. In den Einsatzunterlagen des Einsatzleiters seien die Tabos vermerkt. Er schließt nicht aus, das ein Tabo auch mehrere Tatverdächtige beobachten könnte. Er erinnere sich, dass der Tatverdächtige, wie in seinem Sachstandbericht angegeben, eine grüne Hose getragen hätte, die er auch später nicht gewechselt hätte.
Die Anzahl der Demoteilnehmenden von 450 schätze er als realistisch ein. Die meisten Menschen seien dunkel gekleidet gewesen. Er erinnere sich nicht mehr ob es bei der Demo auch Transpis gab. In der Befragung durch die Staatsanwältin hielt sie dem Zeugen viele Passagen seines Sachstandberichts vor, die dieser bestätigte. Es wurden Personenbeschreibungen der beobachteten Personen bestätigt. Lemke beschrieb nochmals wie der Tatverdächtige nach dem Umziehen ausgesehen haben soll und wo die Festnahme stattfand.
Nach der Entlassung des Zeugen stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag sich auf ergänzende Verlesung des Sachstandberichts des Zeugen Lemke. Begründet wird dies durch die Bezugnahme auf § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO, dann § 253 Abs. 2 StPO und schließlich § 250 StPO.
Danach wurde sich ein Foto des Angeklagten, nach dessen in Gewahrsamsnahme, angeschaut. Verteidiger Mucha weist daraufhin, dass der Angeklagte auf dem Foto kein weißes Schlüsselband und keine weißen Handschuhe bei sich führt und eine schwarze Hose (keine grüne) trägt, was den Aussagen Lemkes widerspricht.
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Der nächste Zeuge ist der BFE-Polizist Wagner, der die Festnahme des Angeklagten durchgeführt hatte.
Er versuchte mehrmals vergeblich das Demomotto auszusprechen, scheiterte jedoch bezeichnenderweise an dem Wort ´Solidarität´. Den Befehl über den Zugriff des Angeklagten erhielt er mit seinem Trupp über Funk vom Führungsstab. Wie genau die Weitergabe der Information vom Tabo bis zu ihm stattfand, wisse er nicht mehr.
Die Beschreibung, “männlich, groß, schlank, schwarz bekleidet” traf auf zwei Personen der Gruppe zu. Die dritte Person konnte zurück zur Kundgebung laufen und Bescheid geben. Daraufhin wurden die zwei Personen ´angesprochen´, durchsucht und die Personalien aufgenommen. Bei der Durchsuchung wurde eine Sturmhaube in der Hosentasche des Angeklagten gefunden. Der zu der Zeit im Raum stehende Vorwurf der Körperverletzung konnte allerdings nicht bestätigt werden. Nach einer kurzen Befragung wurde der Zeuge entlassen. Auch hier beantragte die Staatsanwaltschaft die Verlesung des Sachstandberichtes.
Es folgte die Zeugenbefragung des Polizisten Steve Bachmann, der bei der Demo ebenfalls als ziviler Tatbeobachter im Einsatz war. Auch dieser erschien mit Perücke, Brille und angeklebtem Bart. Bachmann beschrieb seine Beobachtungen des Tatverdächtigen ziemlich genauso wie Lemke. Er sei mit seinem Kollegen Lemke immer nah beieinander gewesen, diese konnten sich auch unterhalten. Er habe den Tatverdächtigen kurzzeitig aus den Augen verloren, als dieser sich im Park umgezogen habe. In der Zeit haben Lemke diesen aber weiter beobachtet.
In der Befragung durch Verteidiger Mucha antwortet Bachmann, er wisse nicht mehr genau wann er zur Demo dazu kam und er wolle nicht beantworten ob er selbst auch vermummt war. Sein Abstand zum Tatverdächtigen habe immer “ein bis zwei Autolängen” betragen. Es seien, aufgrund der Dynamik der Demo, mal ein bis drei Personen zwischen Ihnen und dem Tatverdächtigen gewesen. Auf Nachfrage stellte sich heraus, er habe die Beobachtung kurz unterbrochen, um dem Führungsstab die Information zum Tatverdächtigen durch zugeben. Der Führungsstab habe diese dann dem Führungsstab der Bereitschaftspolizei weitergegeben und diese den festnehmenden Beamten. Die Meldung habe er gemacht als die Demo sich aufgelöst hat. Hierfür hat sich vom geschehen entfernt.
Um zu überprüfen, ob es sich bei einer der festgenommenen Personen um den Tatverdächtigen handelt, seien er und Lemke an der Festnahmesituation vorbeigelaufen.
Nachdem auch dieser Zeuge unvereidigt entlassen wurde, stellt die Staatsanwaltschaft erneut einen Antrag auf die ergänzende Verlesung des Sachstandberichtes. Diesem folgt das Gericht und der Richter verliest diese.
Aus dem vom festnehmenden Beamten Wagner ergibt sich, dass dieser zuerst von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen ist und dementsprechend belehrt habe. Erst später nach dem Auffinden der Sturmhaube folgte die Belehrung wegen dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz aufgrund von Vermummung.
Der Bericht des Tatbeobachter Lemke begann mit dem Satz: “Ich war in ziviler Kleidung eingesetzt und somit nicht als Polizeibeamter erkennbar.” Unter anderen wurde der allseits bekannte ´polizeifeindliche´ Spruch “acab – wir vergessen nie” auf der Demo gerufen.
Aus dem Bericht des Tatbeobachter Bachmann geht, neben einer anscheinend hohen Affinität zu Böllern, hervor, dass dieser auch die Beschreibung des Tatverdächtigen nach dessen Umziehen dem Führungsstab gemeldet hat.
Während der folgenden Pause verweigern die Justizbeamten einer zuschauenden Person die Wasserflasche des Angeklagten aufzufüllen. Als der Richter zurückkommt erlaubt er dies, jedoch nimmt ein Justizbeamter der solidarischen Besucher:in die Flasche aus der Hand und stapft finsteren Blickes aus dem Saal um sie aufzufüllen.
Als Fortsetzungstermin wird der 25.04.um 13Uhr festgelegt. Die Verteidigung beantragt die Inaugenscheinnahme von Bildern und Videomaterial. Die Täterbeschreibung treffe auf einige Leute zu und ist nicht individualisierend. Die Staatsanwältin hält dies für irrelevant, habe doch Herr Lemke den Tatverdächtigen immer im Blick gehabt. Den Richter interessiert es jedoch, ob noch mehr Leute weiße Handschuhe trugen und er kündigt für den Fortsetzungstermin Beamer, Bildmaterial und einen großen Sitzungssaal.
Für den Fall, dass das Gericht zu der Annahme kommt, dass es sich bei dem Tatverdächtigen in der Versammlung nicht(!) um den Beschuldigten im Strafverfahren handelt beantragt die Verteidigung die Ladung eines Zeugens aus der Versammlungsbehörde und die Sichtung eines Videos. Dies um zu beweisen, dass die Versammlung nie im Herderpark war. Somit eine Vermummung bzw. das Mitführen von hierzu geeigneten Gegenständen im Herderpark nicht strafbar sei. Eine Vermummung ist nur rechtswidrig, wenn sie auf einer Versammlung oder auf dem Weg zu einer Versammlung erfolgt. Jedoch nicht außerhalb einer solchen bzw. auf dem Weg weg von einer.
Die Staatsanwaltschaft hält den Antrag für unbegründet, da die Tatverdächtige Person schon auf der Demo vermummt gewesen sei und dabei beobachtet wurde.
Ohne hierauf einzugehen vertagt der Richter die Hauptverhandlung auf den 25.04. 13Uhr.
Benni wird unter stehendem Applaus und der Parole “Freiheit für alle Gefangen!” verabschiedet.
Antifaschismus als Verbrechen? Die erschreckende Realität deutscher Repressionsbehörden.
In einem absurden und beunruhigenden Prozess steht unser Gefährte Benni am kommenden Dienstag (09.04) erneut vor Gericht, diesmal angeklagt im Berufungsverfahren wegen angeblicher Vermummung während einer antifaschistischen Demonstration. Diese Anklage wirft ein grelles Licht auf die deutschen Repressionsbehörden, die Antifaschismus als Verbrechen behandeln, gerade während rechtsextreme Bewegungen weitgehend unbehelligt bleiben.
Benni, der bereits seit dem 05. Januar 2024 in Untersuchungshaft sitzt, unter dem Vorwurf eines Brandsatzwurfs auf das Dachauer USK im Rahmen der Demonstationen um den Tag der Urteilsverkündung im sogenannten Antifa Ost Verfahren, wird nun von den gleichen Behörden weiter schikaniert. Es scheint, als ob die deutsche Justiz in einem kafkaesken Albtraum gefangen ist, in dem diejenigen, die sich für ein gutes Leben für alle und gegen den immer weiter aukeimenden Faschismus einsetzen, als Kriminelle behandelt werden.
Die Ironie dieser Situation ist unübersehbar. Während Neonazi-Gruppierungen und rechtsextreme Netzwerke in Deutschland zunehmend an Einfluss gewinnen, werden Antifaschisten wie Benni kriminalisiert und ihrer Grundrechte beraubt. Deutsche Behörden scheinen bemüht zu sein, Antifaschist*innen zum Schweigen zu bringen und zu kriminalisieren.
Dieser Fall ist kein isoliertes Ereignis. In den letzten Jahren haben wir eine alarmierende Zunahme der Repression gegen Antifaschist*innen in Deutschland gesehen. Von willkürlichen Festnahmen bis hin zu langwierigen Gerichtsverfahren und Haftstrafen werden diejenigen, die sich gegen den aufkeimenden Faschismus zur Wehr setzen, systematisch verfolgt und eingeschüchtert.
Es ist schon lange an der Zeit, die Rolle deutscher Repressionsbehörden in Frage zu stellen. Statt Ressourcen für die Verfolgung von Antifaschist*innenen zu verschwenden, sollte diese Gesellschaft ihre Bemühungen darauf konzentrieren, die wahren Gefahren anzugehen. Dies erfordert eine entschiedene Aktion gegen menschenfeindliche Strukturen und Zustände, die Gewalt und Hass verbreiten, Autoritäten in Frage zu stellen und anzugreifen anstatt diejenigen zu verfolgen, die sich für eine gerechte und freie Gesellschaft einsetzen.
Die Kriminalisierung von Antifaschist*innen wie Benni ist nicht nur ein Angriff auf die individuellen Rechte dieser Menschen, sondern auch ein Angriff auf die Grundprinzipien einer freien Gesellschaft. Es ist an der Zeit, dass wir uns vereinen und gegen diese Unterdrückung aufstehen. Antifaschismus ist kein Verbrechen, sondern eine Pflicht.
Wir rufen zu einer kritischen Prozessbegleitung am 9. April um 10:30 Uhr in das Landgericht Leipzig auf. Lassen wir Benni nicht alleine!
Nachfragen können an free_benni@riseup.net geschrieben werden (pgp-Schlüssel auf Anfrage).
Grußwort und Redebeitrag zum Tag der politischen Gefangenen
Am 18. März war der Tag der politischen Gefangenen. Unser Gefährte Benni sitzt seit dem 05. Januar in Untersuchungshaft in der JVA Leipzig, weil er zur Tag X Demonstration in Leipzig am 03. Juni einen Brandsatz auf das USK Dachau geworfen haben soll. Anlässig des Tages hat uns folgender Text von Benni erreicht:
*Editors note: Der Beitrag wurde bereits am 17.03. als Redebeitrag einer Kundgebung in Leipzig gehalten. Nachträglich haben wir noch auf Informationen gewartet, die dann doch nicht kamen. Naja, wie dem auch sei ;)*
Soligruppe Free Benni
“Knast ist ein Zustand maximaler Auslieferung unter der Herrschaft. Den geschlossenen Reihen der Justizbehörden gegenüberstehend sind selbst die wenigen Rechte, die die Gefangenen noch haben nur Spielbälle der Beamten. Bist du nett zu den Wärter*innen und dazu noch Deutscher, der keine Probleme macht oder noch schlimmer, juristische Beschwerden anbringt, sind diese umgänglich. Wenn du es aber wagst den Mund aufzumachen, wird mit aller Macht versucht deinen Widerstand zu brechen. Diese Machtspielchen sind hier allgemein bekannt und werden vom Corpsgeist gedeckt. Einerseits weil der Staat den Knast als Disziplinierungs- und Machtinstrument braucht und andererseits weil Gefangene in unserer Gesellschaft keine Stimme haben oder auch nur sichtbar sind als Abschreckung für den Rest.
Nicht nur der Staat und seine Repressionsorgane profitieren von Knästen und den in ihnen gefangenen Personen. Die Profite des Knastsystems sind nicht nur autoritärer und ideologischer Natur. Auch im kapitalistischen Sinne gibt es Akteur*innen, die sich finanziell auf Kosten der Gefangenen bereichern. Firmen die am Knast in der Leinestrasse, in dem andere Gefangene und auch ich gerade sitzen, verdienen sind: Massak (diese Firma verkauft mit Monopolstellung Supermarktprodukte zu erheblich höheren Preisen an Gefangene weiter – https://taz.de/Teures-Essen-in-Gefaengnissen/!5867768/), Eiffage (baut aktuell die äußerste Knastmauer – https://www.eiffage.com/en/), PKE (installiert “notwendige” Technik im Knast – https://www.pke-de.com), Mercedes (verkauft der Justiz Autos und Busse – https://www.mercedes-benz.de/passengercars/special-vehicles/police.html) und Telio (verdient als Telefonanbieter daran, dass Gefangene Kontakt zu Familie und Freund*innen halten wollen, um wenigstens so der Vereinzelung für einen gewissen Zeitraum zu entgehen und soziale Bindungen zu (er)halten https://taz.de/Geschaeft-mit-Knackis/!5071319/), ASB Security (stellt Überwachungsstrukturen für Knastleitung und Schließer*innen – https://asb-security.de/).
Überall auf der Welt nimmt die Repression zu und überall geht auch der Widerstand im Knast weiter. Ob Geannis und Nikos in Griechenland, Monika und Francesco in Chile, Alfredo in Italien oder Andreas in Deutschland, der Widerstand geht weiter, bis alle Knäste leer sind.
Free them all!”
Redebeitrag BASC-Demo LE
Folgend hört ihr ein Grußwort unseres Gefährten und Freundes Benni. Er sitzt seit dem 5 Januar in der JVA Leinestraße in Leipzig in Untersuchungshaft. Ihm wird unter anderem vorgeworfen an Tag X in Leipzig, bei den Protesten gegen das Urteil im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren, einen Brandsatz auf das USK Dachau geworfen zu haben.
Audio: https://archive.org/details/free-benni-basc-grusswort.
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Guten Tag Genoss*innen und Freund*innen,
die politische Lage ist brenzlig. Während die AfD zusammen mit waschechten Nationalsozialist*innen schon lange von „Remigration“ träumen, arbeiten die demokratischen Partein, die gerade gegen AfD und Co. mit uns auf die Straße gehen, schon länger an der Umsetzung dieser, auch wenn sie nicht so offen darüber reden.
Wir Antifaschist*innen sind im Jahr der möglichen rechten Wahlerfolge umso mehr gefragt: unter anderem bei der Sabotage der AfD, beim Widerstand gegen die Aushöhlung des Asylrechts und bei der Verteidigung unserer Bewegung vor den Angriffen des Staates.
Der Verfolgungswahn der ungarischen und deutschen Behörden gegenüber den Untergetauchten ist ein weiteres Zeichen der Zuspitzung hin zu einer autoritären Gesellschaft. Umso wichtiger das wir praktische Solidarität mit allen zeigen, die sich Faschisten in einer Weise in den Weg stellen, die sie da trifft, wo sie sich wohlfühlen – ob in Ostdeutschland, Budapest oder sonstwo. Der Kampf muss weitergehen.
Auf das ich euch nicht hinter diesen Mauern, sondern irgendwann in Freiheit kennenlernen darf und ihr den Schergen aller Staaten für immer entkommt. Ich wünsche euch viel Glück und Durchhaltevermögen auf eurer Reise. Allen Anderen wünsche ich eine kraftvolle Demo, ein Jahr mit wenig Repression oder Faschogewalt und vielen erfolgreichen Momenten gegen Staat, Nation und Kapital!
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Als Bennis Gefährt*innen stehen wir fest an seiner Seite. Wir organisieren die Solidaritätsarbeit und informieren über die Repression.
Wir rufen alle auf sich ebenfalls solidarisch zu zeigen. Benni freut sich über Briefe und Postkarten, schreibt ihm daher gerne.
Informiert euch über den aktuellen Stand des Verfahrens, beteiligt euch an Solidaritätsaktionen und organisiert diese! Infos von der Soligruppe, ein How-to zum Briefeschreiben und seine Adresse, sowie die vom Solikonto findet ihr unter freexantifas.org.
Für den anstehenden Prozess und die laufende Arbeit benötigen wir, neben eurer Solidarität, weiterhin Spenden.
Es ist notwendig, dass wir uns mit der anhaltende Repression gegen die militante antifaschistische Bewegung, die sich unter anderem im Verfahren gegen Benni, dem Antifa Ost Verfahren und dem Budapest Komplex zeigt, auseinandersetzen. Es ist wichtig, Strategien zu entwerfen, um uns gegen diese Repression zu schützen und zu verteidigen. Wir freuen uns über Diskussionsbeiträge, die zu einer verstärkten inhaltlichen, politischen Auseinandersetzung und Einordnung beitragen.
Freiheit für Benni! Freiheit für alle Gefangenen!